Weitere Fragen an Sahra Mirow
Eine gesetzliche Verankerung des Hitzeschutzes in SGB V, IX und XI halte ich für sinnvoll. Damit würde eine Verpflichtung des Hitzeschutzes in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe geschaffen werden.
Diese Sparmaßnahmen bedeuten eine kritische Verschlechterung der Versorgung. Natürlich lehne ich diese ab!
Honorarabsenkungen und die weiteren Sparmaßnahmen sind hier definitiv ein Schritt in die völlig verkehrte Richtung. Wir müssen stattdessen die ohnehin schwierige Versorgungssituation durch strukturelle Maßnahmen verbessern.
Allgemein sollte überdacht werden, wie die ohnehin schwierige Versorgungssituation durch strukturelle Maßnahmen verbessert werden kann. Honorarabsenkungen sind hierbei definitiv ein Schritt in die verkehrte Richtung.

