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Sabine Sütterlin-Waack
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Frage von Karin G. •

Frage an Sabine Sütterlin-Waack von Karin G. bezüglich Wirtschaft

Ich wüßte gerne, wie Sie zu der Institution von Schiedsgerichten stehen, die mit den CETA und TTIP-Abkommen verbunden sein werden. Sehen Sie keine Gefahr unser demokratisches System, für den Haushalt, unsere Gesundheit. Ich frage das auch im Hinblick auf die aktuelle Klage von Vattenfall vor einem solchen Schiedsgericht. Oder sagen Sie sich: der Bürger bezahlt schon alles, was bleibt ihm anderes übrig?

Ist Ihnen bekannt, dass Bulgarien im CETA-Abkommen ein Frackingverbot verankert hat?
Wäre es nicht möglich, dass Deutschland das auch vereinbart?
Oder ist Ihnen egal, dass wir Bürger den Machenschaften von Unternehmen ausgeliefert werden können?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Grön,

die stark umstrittenen Investor-Staats-Schiedsverfahren beschäftigen mich als Rechtspolitikerin besonders. Ein Mechanismus, der für viele Experten überraschend heftige Reaktionen hervorgerufen hat. Der Widerstand verwundert zunächst, da die Mitgliedstaaten der EU bereits deutlich mehr als 1.000 bilaterale Investitionsabkommen abgeschlossen haben. Deutschland rangiert dabei an erster Stelle. Trotzdem verstehe ich die Kritik. Denn wenn man sich die Vertragspartner in der Vergangenheit anschaut, so handelt es sich meistens um Staaten, die auf keine gewachsene liberale Verfassungsdemokratie mit einer unabhängigen und unparteiischen Justiz verweisen können. Ich stelle mir daher auch die Frage, ob europäische Investoren nicht genügend Vertrauen in die Urteilsfähigkeit unparteiischer US-Bundesgerichte aufbringen sollten? Auch im umgekehrten Fall können, meiner Meinung nach, US-amerikanische Investoren in letzter Instanz auf die unabhängige Urteilsfähigkeit des europäischen Gerichtshofs vertrauen. Allerdings haben wir es bei Investitionsschutzabkommen grundsätzlich mit völkerrechtlichen Verträgen zu tun. Völkerrechtliche Verträge lassen sich nicht mit Hilfe des nationalen Justizsystems durchsetzen. Man würde also zu kurz greifen, wenn man nur damit argumentieren würde, dass man nur auf die unparteiische Urteilsfähigkeit der Rechtsinstitutionen der beiden Vertragspartner vertrauen müsse.

Deutschland wurde bislang zweimal auf vertraglicher Grundlage eines Investitionsschutzabkommens verklagt. Beide Male von dem Konzern Vattenfall. Der prominentere Fall, auf den Sie verweisen, steht in unmittelbarer Verbindung mit dem deutschen Atomausstieg. Er nährt zweifellos die Bedenken gegen die Investitionsschutzschiedsgerichtsbarkeit. Allerdings klagt hier kein gieriger privater Investor, sondern der schwedische Staat, in dessen vollständigem Besitz sich Vattenfall befindet.

Meiner Meinung ist es zu einfach, die Investitionsschutzschiedsgerichtbarkeit pauschal zu verdammen. Vor dem geschilderten Hintergrund kämen Schiedsgerichte für mich nur infrage, wenn es Modifikationen zur ursprünglich angedachten Form gäbe. Ich finde die Überlegungen sehr sympathisch, Schiedsgerichte ausschließlich öffentlich tagen zu lassen, eine Berufungsinstanz einzuführen und sie mit Schiedsrichtern zu besetzen, die auch tatsächlich unabhängige Richter wären.

All dies gilt es weiter zu thematisieren und in die laufenden Verhandlungen einzubringen.

Zu Ihrem zweiten Fragenblock: Die Verhandlungen über CETA endeten im August 2014. Bislang haben die EU-Mitgliedstaaten das Abkommen weder gezeichnet noch ratifiziert. Ich halte es für ausgeschlossen, dass Bulgarien ein "Frackingverbot" verankert hat. Der Deutsche Bundestag wird von CETA unabhängig eine Regelung zur Anwendung der Fracking-Technologie in Deutschland nach der parlamentarischen Sommerpause 2015 finden müssen. Hierbei leitet mich zuvorderst der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser und erst danach mögliche ökonomische Potentiale für die deutsche Volkswirtschaft.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Sütterlin-Waack