(...) Das Urteil des Bundesgerichtshofes darf aber auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung einer der größten Änderungspunkte in der Unterhaltsrechtsreform war. Nach einer Scheidung obliegt es nun grundsätzlich jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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