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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Rudolf R. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Rudolf R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
Mit Interesse habe ich Ihre Antwort an Herrn Lindner vom 15.12.2008
gelesen.
Leider konnte mich Ihre Antwort nicht überzeugen.
Begründung:
Auf der Einnahmeseite schützen die Finanzämter mit immer augeklügelteren Methoden und unnachsichtiger Härte die Einhaltung der Regeln für die Abführung der Abgaben durchsetzen, die Allgemeinheit vor Schaden durch Steuerverkürzung.
Hier stehen mannigfache Werkzeuge von Nachzahlung über Säumniszuschläge, Bußgelder bis hin zu Strafverfahren mit Geldstrafen und Freiheitsentzug zur Verfügung. Die Einhaltung der Regeln wird gegenüber dem Bürger durchgesetzt, obwohl diese Regeln nicht einmal von akademich gebildeten Steuerberatern durchschaut werden kann.
Auf der Ausgabenseite sind Rechnungshöfe und Prüfungbehörden dafür zuständig,
daß die Regeln zur Verwendung dieser Mittel eingehalten werden.
Leider sind diese Gremien als zahnloser Tiger konzipiert.
Es kann nicht angehen, daß jemand, der 100 000 € Steuern hinterzieht, mit Freuheitsstrafe rechnen muß(BGH) und jemand, der 1 Million € öffentliche Mittel in
den Sand setzt, mit eine Mahnung, diesn doch nicht wieder zu tun, davokommt,
zumal die Akteure hier kiene rechtsunkundigen Bürger, sondern z.T. hochbezahlte,
ausgebildere Beamte sind und meiner Meinung nach in jedem der beanstandeten Fälle der Anfangsverdacht der Vorteilsnahme oder Begünstigung besteht.
Warum arbeiten die Prüfungsbehörden nicht ebenso wie die Finanzämter?
Mit Spannung erwarte ich Ihre Antwort und wünsche Ihnen alles Gute zum Neuen Jahr 2009.
Rudolf Rothe

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Rothe,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. Dezember 2008.

Die Aufgabe der Rechnungshöfe ist es, die Haushalts- und Wirtschaftsführung der öffentlichen Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.

Die Durchsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes muss zwar deutlich verbessert werden. Dennoch kann den Rechnungshöfen nicht pauschal vorgeworfen werden, sie würden trotz eines Anfangsverdachts den Fall nicht genau prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger