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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Achim L. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Achim L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

hier eine Meldung von Herrn Müntering: Zitat: Abweichler? Die gibt es nicht, sagt SPD-Chef Müntefering und verspricht: Alle SPD-Wahlleute werden in der Bundesversammlung Schwan wählen – bis zum Sieg. Zitat Ende: Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/muentefering-ueber-schwan-durchwaehlen-bis-sie-gewonnen-hat_aid_396010.html

Was ist das für ein Demokratieverständnis? Kann ein Abgeordneter nicht nach seinem Gewissen abstimmen? Ist der Fraktionszwang höher zu werten als die persönliche Meinung eines Abgeordneten?

Ich bin sehr auf Ihre Meinung gespannt.

Mit freundlichen Grüßen
Achim Lürken

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lürken,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Email vom 5. Mai 2009.

Natürlich steht, zumindest meiner Meinung nach, das persönliche Gewissen über dem sogenannten "Fraktionszwang". Da es sich um eine freie und geheime Wahl handelt, können Sie sicher sein, dass die Mitglieder der Bundesversammlung während der Wahl des Bundespräsidenten nicht zu einer bestimmten Entscheidung gezwungen sind. Was die SPD intern für Druck ausübt, entzieht sich meiner Kenntnis. Leider hat es wohl schon früher in der SPD Druck in Sachfragen auf die Abgeordneten gegeben, zum Beispiel hat der Fraktionsvorsitzende gedroht, die Aufstellung eines Abgeordneten zu verhindern. Ich halte das für indiskutabel.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger