
(...) Und das Grundgesetz regelt nicht nur die Grundzüge unserer repräsentativen Demokratie, sondern stellt auch ausdrücklich fest, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Der von Ihnen hinterfragte Beschluss des Bundeskabinetts vom 23.01.2008, mit dem Salvia divinorum unter das Betäubungsmittelrecht gestellt und in seiner Verfügbarkeit beschränkt wird, beruht auf einer Empfehlung, die ein Sachverständigenausschuss im Interesse präventiven Gesundheitsschutzes für geboten erachtet hat und zu der ich mich heute ausführlich in meiner Antwort an Herrn Peter geäußert habe. (...)