(...) die Änderung der Betäubungsmittelverordnung erfolgt in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse. In meiner Antwort an Herrn Peter habe ich mich ausführlich zum Beschluss des Bundeskabinetts, mit dem Salvia divinorum unter das Betäubungsmittelgesetz gestellt wird, geäußert. (...)
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