(...) ich hätte es vorgezogen, wenn in Deutschland ein allgemeines Klima gegenseitiger Rücksichtnahme und verantwortungsbewussten Handelns die Notwendigkeit für eine Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz obsolet gemacht hätten. Die Emotionalisierung der Diskussion um den Nichtraucherschutz halte ich für bedauerlich. Tabakkonsum ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. (...)
Sehr geehrter Herr Weber,
im Sommer des vergangenen Jahres richtete in diesem Forum Herr Werner Paul aus Friedingen eine ähnliche Frage an mich. Gestatten Sie, dass ich aus meiner damaligen Antwort zitiere:
Sehr geehrter Herr Hildebrandt,
(...) Meine Antwort: Ja. Wenn im einzig verfügbaren Gastraum einer gastronomischen Einrichtung geraucht wird, könnte die potentielle Kundengruppe derjenigen Nichtraucher, die ihre Gesundheit vor schädlichem Passivrauch schützen wollen, de facto gezwungen sein, diese ihrem Wesen nach öffentliche Gaststätte meiden. (...)
(...) Solche Beschränkungen sind zum Beispiel im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) festgelegt, nach dem in Abhängigkeit vom vorliegenden Sachverhalt der Umgang mit einer bestimmten Substanz sowohl legal (z.B. bei Vorliegen einer entsprechenden Erlaubnis) als auch illegal sein kann. Auch Legalität oder Illegalität des Konsums umgangssprachlich als "legal" bezeichneter Substanzen, wie zum Beispiel Alkohol, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. So ist es "legal" im Sinne von gesetzlich zulässig, wenn ein Erwachsener in der Öffentlichkeit branntweinhaltige Getränke erwirbt oder konsumiert. (...)
(...) Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der Sachlage für einen "Raucherwirt": (...) Er hat nicht das Recht, bestimmte potentielle Kundengruppen auszuschließen. (...)

