
(...) Dennoch gilt auch für mich: Ohne Kenntnis aller Umstände sollte man über die Rechtmäßigkeit einzelner Entscheidungen nicht urteilen. Die von Ihnen kritisierte Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat bereits mehrfach Patienten auf deren Antrag hin die Erlaubnis erteilt, Cannabis zur Linderung ihrer Schmerzen einzusetzen. Ich bin mir sicher, dass auch die Entscheidung im Fall von Piet Stieg unter Abwägung aller relevanten Sachverhalte des Einzelfalls im Interesse der individuell notwendigen medizinischen Versorgung der Patienten getroffen wurde. (...)