(...) Was meine eigene Auffassung angeht, so bin ich zunächst der Meinung, dass im Verhältnis zwischen den Eltern untereinander der Gleichheitsgrundsatz eigentlich eine gleiche Behandlung gebieten würde. Dies würde für ein gemeinsames Sorgerecht sprechen, unabhängig davon, ob die Eltern zusammenleben, das wollen oder nicht wollen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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