
(...) mit der Umsetzung der EU-Tabakwerbeverordnung in Deutschland sind ein Verbot grenzüberschreitender Werbung für Tabakprodukte in der Presse und im Internet sowie ein Verbot des Sponsorings von Veranstaltungen durch die Tabakindustrie durchgesetzt worden. Darüber hinaus wurde mit der Neuregelung des Jugendschutzgesetzes ein Verbot der Vorführung von Werbefilmen und Werbeprogrammen mit Tabakwerbung bei Kinovorführungen und ähnlichen Veranstaltungen vor 18 Uhr ausgesprochen. (...)