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Antwort 30.03.2009 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

(...) Ich kann Ihre Befürchtungen gut verstehen, kann im Augenblick aber nur sagen, dass über die wenig konkreten Angaben des Deutschen Hanfverbandes hinaus noch keine weiteren Meldungen vorliegen. So lange keine konkreten Fälle dokumentiert sind, sehe ich zu einer Ermittlung zusätzlicher Gesundheitsrisiken keine Veranlassung. Es wäre unangemessen und angesichts knapper staatlicher Ressourcen wenig verantwortlich, eine flächendeckende Untersuchung allein auf der Grundlage einer unbestätigten Meldung zu initiieren. (...)

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Antwort 10.02.2009 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

meine Antwort kann ganz kurz ausfallen: an keiner Veranstaltung.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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Antwort 10.02.2009 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

(...) Damit ist der Begriff "nicht geringe Menge" durch die Rechtsprechungspraxis durchaus klar von der "geringen" Menge abgegrenzt - eine Veränderung des Gesetzestextes brächte somit keinen Vorteil und ist daher nicht erforderlich. Auch der Begriff "geringe Menge" ist durch die oben genannte Rechtsprechungspraxis eigentlich ziemlich klar umrissen. Die Einstellungspraxis bei den Staatsanwaltschaften ist aber, wie Sie richtig bemerken, in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich; das Bundesverfassungsgericht hat daher in seiner "Cannabisentscheidung" auch besonders für die "geringe Menge" eine Vereinheitlichung gefordert, um zu einer gleichmäßigeren Rechtsanwendung zu kommen. (...)

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Antwort 23.02.2009 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

(...) Maßgeblich ist für mich dabei, dass die Patientenverfügung nur Wirksamkeit hat, wenn sie innerhalb einer zeitlichen Nähe zum Geschehen aufgesetzt worden ist. Auch finde ich es wichtig, dass eine qualifizierte und ausreichende Beratung erfolgt. (...)

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Antwort 27.01.2009 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

(...) Ich bin nicht der Auffassung, dass Politiker, nur weil sie Politiker sind, zu alles und jedem etwas zu sagen haben sollten. Sportjournalismus gehört weder zu meinem Aufgabengebiet, noch würde ich behaupten, dass ich mich in diesem Bereich besonders gut auskenne. (...)

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Antwort 17.02.2009 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

(...) Zwei Spice-Mischungen ("Smoke Aromatherapy Incense" und "Genie Enjoy Genie Blend") sind zudem auf Antrag einer Ladesbehörde vom zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft worden, wodurch das Inverkehrbringen dieser Produkte nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) untersagt ist. Ob die vielen verschiedenen Produkte, die unter der Sammelbezeichnung "Spice" vermarktet werden, alle auch die verbotenen synthetischen Cannabinoide enthalten, bedarf weiterer Untersuchungen. Ich werde die Entwicklung auf diesem Gebiet zusammen mit den zuständigen Behörden weiter aufmerksam verfolgen, um hier weiter für Klarheit zu sorgen. (...)