(...) Nach § 10 des Jugendschutzgesetzes ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet. Auch ich als Drogenbeauftragte der Bundesregierung sehe die Problematik, dass sich nicht alle an diese Regelung des Jugendschutzgesetzes halten. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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