(...) So auch im Fall der Internetsperren. Eine fälschliche Sperre, dass heißt eine, die nicht mit kinderpornographischen Inhalten zu tun hätte, wäre als staatliche Maßnahme gerichtlich überprüfbar. Dies sichert, dass eben kein Exekutivstaat entsteht, in dem die Behörden das sperren, was sie nicht öffentlich werden lassen wollen. (...)
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