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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Christian N. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Christian N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,
vielen Dank für ihre Antwort vom 4.6.2009 zu meiner Frage vom 7.3.2009.
Sie scheinen mein Anliegen nicht richtig gedeutet zu haben, es war mitnichten mein Anliegen, die Illegalisierung zu fordern, es ging mir in erster Linie um Erkenntnisgewinn. Ihre Antwort wirft nun allerdings bei mir weitere Frage auf. Sie schrieben: "Ihre Forderung (sic), Tabak zu illegalisieren, würde aber bedeuten, Tabakprodukte in den Anhang des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) aufzunehmen."
Warum würde die Illegalisierung von Tabak bedeuten, Tabakprodukte in den Anhang des BtmG aufzunehmen?
Sehen Sie, als stellvertretende Gesetzgeberin, keine Alternative dazu?
Gibt es prinzipiell stichhaltige Gegenargumente gegen ein gesondertes nationales Gesetz für das Verbot von Tabak?

Mit freundlichen Grüssen
Christian Neumann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Neumann,

Sie fordern in Ihrer erneuten Anfrage an mich ein nationales Gesetz für das Verbot von Tabak. Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass in keinem Land der Welt über ein solches Gesetz diskutiert wird. Auch für Deutschland wird es ein solches Gesetz nicht geben.

Vielmehr muss es darum gehen, Nichtraucher wirksam vor den Gefahren des Passivrauchen in der Öffentlichkeit zu schützen und mit präventiven Angeboten dafür Sorge zu tragen, dass junge Menschen möglichst erst gar nicht mit dem Rauchen beginnen. Auch müssen regelmäßigen Rauchern effektive Hilfen zum Rauchausstieg angeboten werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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