(...) Soweit Ihr Ehegatte den Beginn der Rente auf den 01.07.2014 legt und 45 Versicherungsjahre zurückgelegt sind, kann die Altersrente ohne Abschläge in Anspruch genommen werden. Bei einem Rentenbeginn vor dem 01.07.2014 würden noch die Rentenabschläge zur Geltung kommen. (...)
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