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Ruprecht Polenz
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Frage von Frank D. •

Frage an Ruprecht Polenz von Frank D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ruprecht Polenz
Die Diätenerhöhung war ja ratz fatz durch. Als es aber um eine Kindergelderhöhung ging tat man sich schon wieder schwer. So war unteranderem zu hören, das der Parlamentarische Weg dafür zu lang sei.
So, nun erklären sie mir bitte den Unterschied zwischen Parlamentarischem Weg Diätenerhöhung und Parlamentarischem Weg Kindergelderhöhung.
Mit freundlichen Grüssen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Danz,

haben Sie vielen Dank für ihre Nachricht vom 04.12.2007. Hierzu möchte ich Ihnen gerne folgendes erläutern:

Das von Ihnen angesprochene rein parlamentarische Verfahren zur Erhöhung der Abgeordnetendiäten hat in der Tat nur 11 Tage gedauert. Allerdings handelte es sich hierbei nur um eine letzte Formalität, der ein langwieriger und intensiver Beratungsprozess in allen Fraktionen vorausging. Wie Sie wissen, sind die Abgeordnetenbezüge in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 nicht erhöht worden. Diese Zeit ist genutzt worden, um die Pro- und Contra-Argumente einer möglichen Erhöhung sowie deren Finanzierbarkeit und Vertretbarkeit abzuwägen und zu prüfen. Aus diesem Grund bestand nun, als die Ergebnisse feststanden und die Gesetzesänderung zur Abstimmung kam, kein erneuter und zusätzlicher Beratungsbedarf.
Die Entscheidung wurde zu diesem Zeitpunkt gefällt, weil sie noch für das Jahr 2008 wirksam werden sollte.

Was nun die Erhöhung des Kindergeldes angeht, so steckt die Regierungskoalition mitten im Beratungsprozess. Dies haben Sie, sehr geehrter Herr Danz, der Presse entnommen. Nachdem die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück im vergangenen Jahr eine Erhöhung des Kindergeldes für 2009 gefordert hatten, ist der momentane Stand der Dinge der, dass eine Erhöhung des Kindergeldes möglicherweise schon 2009 statt bisher angenommen 2010 erfolgen wird. Das Bundesfinanzministerium wird 2009 turnusgemäß seinen nächsten Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums vorlegen. Dieser stellt die Bemessungsgrundlage für eine mögliche Erhöhung des Kindergeldes dar und ist ebenfalls mit Prüfungen und Berechnungen verbunden, die ihre Zeit in Anspruch nehmen. Da deshalb auch keine Möglichkeit zur Beschleunigung besteht, wird der gesetzgeberische Weg zur Erhöhung des Kindergeldes so verlaufen, wie er im Absatz „Initiativen von Bundesregierung oder Bundesrat“ auf http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetzgebung/weg.html beschrieben ist.

Der Staat wendet derzeit jährlich rund 35 Milliarden Euro für das Kindergeld auf. Zusätzlich einigte sich der Koalitionsausschuss Mitte November darauf, Kinder aus sozial schwachen Familien mit weiteren 200 Millionen Euro gezielt zu unterstützen. Hinzu kommen weitere Unterstützungszahlungen wie etwa das Elterngeld, der Kinderzuschlag oder auch die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten sowie das erweiterte Betreuungsangebot speziell für Kleinkinder.

Ich freue mich persönlich sehr über diese Entwicklung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ruprecht Polenz