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Frage von Markus H. •

Frage an Rüdiger Kruse von Markus H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Kruse,

das Statement "Die Bundesregierung soll grundsätzlich keine Waffenlieferungen in Konfliktregionen genehmigen" bejahen Sie und schreiben dazu folgendes:

"Deutschland verfolgt eine verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Die überwiegende Zahl der Rüstungsexporte erfolgt an EU- und NATO-Staaten. Nicht genehmigt werden Rüstungsexporte in Länder, die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht."

Auch ich begrüsse die obige Haltung, frage mich jedoch wie Ihre Antwort (, die ja als Beschreibung eines IST-Zustands formuliert ist) mit der Realität deutscher, noch dazu subventionierter, U-Boot-Lieferungen an Israel in Einklang zu bringen ist.

Bekanntlich ist Israel weder EU- noch NATO-Mitglied. Der Nahostkonflikt - bekanntlich nicht völlig frei von bewaffneten Auseinandersetzungen - dauert bis heute an. Mögliche Kristallisationskeime für weitere drohende israelische Militärinterventionen entstehen mit "schöner" Regelmässigkeit: Buschehr, Syrien, Golanhöhen, ...

Über eine ergänzende Antwort Ihrerseits würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Markus Huppmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Huppmann,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zu der Kandidaten-Check-These der Rüstungsexporte.

Als Grundlage für deutsche Rüstungsexporte dienen zum einen die „ Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“. Das aus dem Jahr 2000 stammenden Dokument finden Sie hier:
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/366862/publicationFile/3681/PolGrdsaetzeExpKontrolle.pdf
Zum anderen der „Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. Dieses Dokument, welches im Dezember 2008 verabschiedet wurde, finden Sie hier:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32008E0944:DE:HTML
Deutschlands Rüstungsexport-Richtlinien, die auf diesen beiden Dokumenten fußen, sind sehr restriktiv ausgelegt. Wir könnten weit mehr exportieren, als wir tatsächlich erlauben. Exporte in Drittländer (also nicht EU oder NATO-Mitgliedsstaaten) werden in der Regel nicht genehmigt. Es sei denn, dass im Einzelfall besondere außen- oder sicherheitspolitische Interessen Deutschlands für eine Genehmigung sprechen. Dabei sind auch die Bündnisinteressen unseres Landes zu berücksichtigen. Bei erteilten Exportgenehmigungen wird sowohl Wert auf die innenpoltische Lage und die Menschenrechte eines möglichen Empfängerlandes gelegt. Daneben spielen auch Kriterien wie Sicherheit und Stabilität einer Region eine Rolle. Es muss stets nach Einzelfall und unter Abwägung außen- und sicherheitspolitischer Fragen entschieden werden.

So ist auch die Genehmigung von U-Boot-Exporten nach Israel einzuschätzen. Am 21. November 2005, einen Tag vor ihrem Amtsende, hat die SPD-geführte Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder den Export von zwei Dolphin-U-Booten nach Israel genehmigt. Die Partei Bündnis 90/Die Grünen, die damals der Regierung angehörten, haben diese Entscheidung mitgetragen. Auf diese zwei U-Boote folgten noch vier weitere, deren Export unter der CDU-geführten Bundesregierung genehmigt wurde. Insgesamt wird Deutschland somit sechs U-Boote an Israel liefern.

Es gab und gibt Gründe, die für die Lieferung der U-Boote an Israel sprechen:

1. Israels Existenzrecht ist Deutschland sehr wichtig. Historisch bedingt haben wir uns seit 1949 stets für unseren wichtigsten Verbündeten im Nahen Osten eingesetzt. Dies hat bis heute Bestand. Israel ist ein verlässlicher Partner und vor allem ein demokratisch verfasster Staat in seiner Region. Das Land ist ständigen Bedrohungen ausgesetzt, z.B. durch den Iran. Deshalb müssen wir unseren Beitrag für die Sicherheit des Landes leisten.

2. Die U-Boote spielen im israelisch-palästinensischen Konflikt keine Rolle. Sie sind für die konventionelle Kriegsführung ausgelegt, nicht für die Austragung asymmetrischer Konflikte. Auch für einen Einsatz, z.B. gegen die Hisbollah-Miliz im Libanon, sind sie nicht geeignet. Das haben vergangene Konflikte dieser Art gezeigt.

In der Zusammenschau aller Argumente ist also die Lieferung der U-Boote nach Israel gut begründet.

Der von Ihnen angesprochene innerstaatliche Konflikt in Syrien bereitet uns allen derzeit große Sorge. Eine mögliche weitere Eskalation, die eine Ausweitung der Auseinandersetzung auf die Nachbarstaaten beinhaltet, ist nicht auszuschließen. Ich denke aber, dass die israelische U-Boot-Flotte ein Abschreckungspotential für die Feinde Israels darstellt und einen konventionellen Militärschlag gegen das Land verhindern kann.

Beste Grüße
Rüdiger Kruse