Portrait von Rudolf Henke
Rudolf Henke
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Rudolf Henke zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Barbara D. •

Frage an Rudolf Henke von Barbara D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Henke,

Mit Ihrem Gesetz zur Erwerbsminderungsrente gratulieren wir vergessenen Erwerbsgeminderten vom Jahr 2001-2013 Ihnen sehr herzlich. Doch wir haben seid 2014 nichts von Ihren Verbesserungen gehabt. Seid 2014 wurde immer vergessen,das es uns auch noch gibt. Wann bekommen wir endlich eine Verbesserung unserer Rente? Sie sagen doch immer, wir sind nicht freiwillig in Rente gegangen. Das sind wir auch nicht, warum bekommen Teil-Erwerbsgeminderte eine höhere Rente, wie ich Sie Heute nach 17 Jahren ? Meine Netto Rente ist 345,52 Euro, die Rentenerhöhung dieses Jahr war Netto :11,19 Euro, also 1,19 Euro mehr wie Hartz 4 Empfänger. Dafür habe ich 20 Jahre gearbeitet und neben meiner Arbeit einen Angehörigen gepflegt. Ist das soziale Gerechtigkeit? Sozialer Frieden wird durch diese ungerechten Rentenreformen nicht gefördert!

Mit freundlichen Grüßen

B. D.

Portrait von Rudolf Henke
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur Erwerbsminderungsrente vom 4. November. Ich nehme an, dass Sie sich auf die rentenpolitischen Beratungen im Deutschen Bundestag beziehen, die kurz nach Ihrem Schreiben, am 8. November, mit der Verabschiedung des neuen Rentenpakets zum Abschluss kamen. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2019 in Kraft und sind im „Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung“ festgehalten.

Das neue Rentenpaket enthält auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag erhebliche Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Das neue Gesetz bewertet zukünftige Bezieher so, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze weitergearbeitet und orientiert sich in den nächsten Jahren fortlaufend am steigenden Renteneintrittsalter. 2019 hebt der Bund die Zurechnungszeit für den Renteneintritt zunächst in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate an. Anschließend wird sie schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr verlängert. Bereits in den Vorjahren hatte die unionsgeführte Bundesregierung mehrfach Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente beschlossen, zuletzt 2014 und 2017.

In der Tat beziehen sich die neuen Regelungen auf Personen, die ab 2019 eine Erwerbsminderungsrente beantragen werden. Als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag habe ich die Beratungen in meiner Fraktion und mit unserem Koalitionspartner begleitet. Ich kann Ihnen berichten, dass wir auch bereits laufende Erwerbsminderungsrenten mit einem Beginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 intensiv diskutiert und verschiedene Regelungsansätze im Gesamtpaket abgewogen haben. Ich persönlich habe zwar Verständnis für Ihre Forderung und mehrfach auf den Unwillen hingewiesen, den es erzeugen kann, Bestandsrentnerinnen und -renter nicht einzubeziehen. Allerdings käme die Weiterentwicklung des Rentenrechts zum Erliegen, wenn man bei jeder Änderung immer die gesamte Vergangenheit rückabwickeln müsste.

Insgesamt muss die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung mit Augenmaß und Umsicht viele verschiedene Personenkreise und Generationen, Eintrittszeitpunkte und soziale Lebensumstände in Einklang bringen. Da heutige Erwerbsminderungsrenten auf mehreren Rechtszuständen und Zurechnungsmodellen beruhen, hätte eine kollektive Besserstellung zu neuen Gerechtigkeitsdefiziten geführt. Zudem hätte eine weiterführende Besserstellung des Bestandes weitere erhebliche finanzielle Mittel erforderlich gemacht und die positiven Entwicklungen für andere Personenkreise eingeschränkt. Als Solidarmodell basiert die Rentenversicherung letztlich unausweichlich auf einem Ausgleich aller Anspruchsgruppen. Dies entspricht auch nach Auffassung der Bundesregierung dem Gedanken, dass Rechtsänderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung im Grundsatz nur für die Zukunft erfolgen, so wie auch Leistungsverschlechterungen nicht auf bereits laufende Renten übertragen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Henke MdB