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Rudolf Henke
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Frage von klaus h. •

Frage an Rudolf Henke von klaus h. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Henke,

wieso muss ein Ausbildungsplatzsuchender der 24 Jahre alt geworden ist und nicht mehr Familienversichert ist, bei der Krankenkasse 138€ Krankenkassenbeiträge bezahlen?

Das Arbeitsamt verweigert auch seine Hilfe, da er ja einen Asubildungsplatz sucht.

Ich schreibe von einem Menschen der kein Einkommen hat, der soll auch noch Rückwirkend fast 500€ nachzahlen, können sie mir sagen warum ein Student oder Rentner mit Einkommen nur 50€ - 65€ zu zahlen braucht.

Ich halte das für Diskriminierend und das sich die Krankenkassen an mittellose Menschen auch noch bereichern. Wurde nicht ein Antidiskriminierungsgesetz geschaffen, wenn das nicht Diskriminierend ist, das Menschen mit Einkommen weniger Krankenkassenbeiträge bezahlen als Menschen ohne Einkommen.

Mit freundlichen Grüssen

Hebel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hebel,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch, die ich gerne beantworte. Gestatten Sie mir aber zuvor einige grundsätzliche Anmerkungen: Im Rahmen unserer solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die beitragsfreie Mitversicherung von nicht erwerbstätigen Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern als eigenständiger Leistungspunkt im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) fest verankert. Darüber hinaus erfolgt eine weitergehende beitragsfreie Mitversicherung über das 25. Lebensjahr in der GKV nur dann, wenn Familienangehörige wegen Erfüllung des Wehr- oder des Zivildienstes eine Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung noch nicht abschließen konnten oder wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen.

Eine eigenständige, beitragspflichtige Versicherungspflicht in der GKV entsteht unter anderen dann, wenn z. B. eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen oder die Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung über das 25. Lebensjahr hinaus fortgesetzt wird. Unser Sozialstaatsprinzip sorgt allerdings dafür, dass mittellose Menschen nicht ohne Kranken- oder Pflegeversicherung leben müssen, da keiner diese Lebensrisiken alleine tragen kann und soll. Auch werden mittellose Menschen nicht mit exorbitanten Beitragsforderungen seitens der Kranken- und Pflegeversicherung allein gelassen. Hier greift dann die aus Steuermitteln finanzierte „Sozialhilfe“ im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Hartz IV) bzw. die des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Denn seit 2005 erhalten Bedürftige, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt im Rahmen von „Hartz IV“. Die von Ihnen erwähnte Beitragshöhe von 138 Euro/Monat setzt sich aus einem Beitrag von rund 120 Euro/Monat für die gesetzliche Krankenversicherung und rund 18 Euro/Monat für die gesetzliche Pflegeversicherung zusammen. Folgt man den Aussagen der Vorsitzenden des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, Frau Dr. Doris Pfeiffer, wonach die GKV einen Beitrag von 180 Euro/Monat benötigt, um die durchschnittlichen Kosten der gesundheitlichen Versorgung eines jeden Einzelnen sicherzustellen, wird auch hier deutlich, dass durch die Versichertengemeinschaft eine solidarisch finanzierte Beitragsentlastung von gut 720 Euro/Jahr erfolgt.

Ob der von Ihnen beschriebene junge Mann mittellos ist oder ob er in einer Situation lebt, aus der er evtl. in der Lage ist die erforderlichen Beiträge ohne Solidargemeinschaft zu tragen, kann ich ohne weitergehende Informationen nicht prüfen. Daher biete ich Ihnen an, dass Sie sich mit meinem Berliner Büro im Deutschen Bundestag in Verbindung setzen und diesen Fall - datengeschützt - erörtern. Sie erreichen meine Mitarbeiter unter 030/227-77775.

Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Henke MdB