(...) a. die Förderung von bäuerlichen und ökologisch wirtschaftenden Betrieben nach sozialen und ökologischen Kriterien und eine Gewährleistung von wesensgerechter Tierhaltung und -ernährung. Ebenso ein Verbot von Akkordschlachtung und keine Ausnahmeregelungen für das Schlachten ohne Betäubung. (...)
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