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Antwort 07.02.2023 von Ronja Kemmer CDU

Der Wolfsbestand muss so angepasst werden, dass die Konflikte so gering wie möglich gehalten werden.

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Antwort 24.01.2023 von Ronja Kemmer CDU

Auch als ALG 1- Empfängerin können Sie über den Jahres-Steuerausgleich die Pauschale bekommen, zumal Sie auch als ALG 1 zu dieser verpflichtet sind

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Antwort 20.12.2022 von Ronja Kemmer CDU

So eine Entlastung muss unkompliziert dort ankommen, wo es hin muss – bei jenen, die Inflation und stark steigende Energiekosten besonders treffen.

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Antwort 20.12.2022 von Ronja Kemmer CDU

Wenn Sie seit Juli 2022 ALG1 Empfängerin sind, haben Sie die Monate zuvor Lohnsteuer bezahlt. Auch als ALG 1- Empfängerin sind können Sie über den Steuerausgleich abrechnen, zumal Sie auch als ALG 1 zu dieser verpflichtet sind. ALG 1 gehört zu den sog. Lohnersatzleistungen. Diese sind steuerfrei, doch kenne ich ihre weiteren Einnahmen nicht, z.B: Kurzarbeitergeld o. ä.

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Antwort 15.11.2022 von Ronja Kemmer CDU

Dies gilt ebenfalls für Arbeitnehmer, die im gesamten Jahr 2022 Krankengeld beziehen, das aus einem aktiven Dienstverhältnis heraus entsteht.

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Antwort 04.11.2022 von Ronja Kemmer CDU

Die Energie-, Strom- und Umsatzsteuer insbesondere auf Heiz- und Kraftstoffe müssen bis mindestens Ende 2023 runter. Es sollte etwa die Mehrwertsteuer auf bestimmte Lebensmittel abgesenkt werden und es braucht schnellstmöglich eine Deckelung des Gaspreises. So eine Entlastung muss unkompliziert dort ankommen, wo sie hin muss – bei jenen, die Inflation und stark steigende Energiekosten besonders treffen.