(...) Mit der Nichtberücksichtigung im Rahmen dieses Gesetzes leisten die Pensionäre zweifellos einen weiteren Beitrag zur Konsolidierung der Staatsfinanzen. Dies ist jedoch im ureigensten Interesse der Pensionäre. Denn nur auf Basis eines handlungsfähigen Bundeshaushalts kann die Altersversorgung der Beamten dauerhaft gesichert werden. (...)
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