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Frage von Maria-Theresia H. •

Frage an Ronald Pofalla von Maria-Theresia H. bezüglich Soziale Sicherung

Warum werden Fahrtkosten zu ambulanten Terminen und Krankenhausaufenthalten von den Krankenkassen geleistet, Fahrten zu Einrichtungen die in den Zuständigkeitsbereich der Pflegeversicherung fallen im Gesetz der Pflegeversicherung aber nicht berücksichtigt?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hendrix,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. August 2008.

Der Politik ist es daran gelegen, möglichst sparsam mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umzugehen. Das Budget für die Pflegeversicherung ist begrenzt. Ein sorgfältiger Umgang mit diesem begrenzten Etat ist daher unerlässlich. Ziel muss es sein, dass möglichst jeder Cent und jeder Euro beim Pflegebedürftigen DIREKT ankommt. Das Geld ist deshalb nur für pflegerische Maßnahmen und gutes Personal zu verwenden. Da in der Pflegeversicherung das Budget monatlich und individuell gedeckelt ist, würden zusätzliche Leistungen, also z.B. Fahrtkosten zu Einrichtungen der Kurzzeit- oder Tagespflege, die Mittel für direkte Pflegeleistungen mindern.

Im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es dieses individuelle Budget nicht. Das bedeutet plastisch, dass z.B. die Erstattung der Fahrtkosten etwa nach einer Magenspiegelung nach Hause nicht den ärtzlichen Leistungsumfang verringern würde.

Natürlich könnte man sich noch viele weitere Komplementärleistungen vorstellen, bei denen es wünschenswert wäre, dass sie von der Pflegeversicherung übernommen werden. Nur würden damit die direkten Pflegeleistungen geringer, und dies wäre absolut nicht im Interesse der Versicherten.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla MdB