
Sehr geehrte Frau Klostermann,
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Sehr geehrte Frau Klostermann,
(...) Die Aufgabe des Staates besteht m.E. deshalb darin, die "Sicherheit "des Bürgers zu gewährleisten, ohne seine Freiheitsrechte einzuschränken. (...)
(...) 3. In diesem Abwägungsprozess gilt für uns, dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen darf, will man beides gewährleisten. Weder gibt unsere Verfassung ein Grundrecht auf Sicherheit her, noch ist vorstellbar, dass es ohne Abschaffung der Freiheit eine absolute Sicherheit gegen jedwede Gefährdung durch kriminelles Handeln geben kann. (...)
Sehr geehrter Herr Faßbender,
(...) In den letzten Jahren hat es eine zunehmende Tendenz gegeben, ohne die Effektivität bestehender Gesetze zu überprüfen, mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschränken. Der vorliegende Gesetzentwurf befördert diesen Paradigmenwechsel und ist deshalb bedenklich. Am Beispiel der sog.Vorratsdatenspeicherung sei dies verdeutlicht: Mit dem Gesetz werden die Telekommunikationsunternehmen zum ersten Mal *verpflichtet*, die im Gesetz aufgeführten Daten zum Zwecke u.a. (...)
(...) Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es aber bei der Erarbeitung eines neuen Konzeptes zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von entscheidender Bedeutung, dass mit diesem Konzept ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Information und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit sichergestellt werden kann. (...)