
(...) Eine „Bad Bank“ ist eine Zweckgesellschaft, die eine Bank gründet um dieser Wertpapiere mit einem Abschlag von in der Regel 10 % auf den Wert zu überlassen, der im Augenblick in ihren Bilanzen steht. Im Gegenzug verpflichtet sich die „Bad Bank“ durch eine Schuldverschreibung zur Zahlung einer Geldsumme in gleicher Höhe, für die der „Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung“ (SoFFin) eine Garantie übernimmt. (...)