(...) mit dem Radikalisierungs-Radar-Rechtsextremismus (3 R) sollen rechtsextremistische/-terroristische Radikalisierungstendenzen unter bekannten rechtsmotivierten Straftätern im Sinne eines Frühwarnsystems besser erkannt und die Spirale der Radikalisierung durch gezielte, auf den Einzelfall zugeschnittene Maßnahmen unterbrochen werden. Letztlich geht es um die Verhinderung weiterer schwerster Straftaten. Das durch die Landeskriminalämter Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entwickelte Konzept wird in den nächsten Monaten intensiv getestet. (...)
Frage von Hans T. • 23.03.2019
Antwort von Roland Wöller CDU • 27.03.2019
Frage von Petra C. • 29.11.2018
Antwort ausstehend von Roland Wöller CDU
Frage von Sabine H. • 13.06.2016
Antwort ausstehend von Roland Wöller CDU
Frage von Michael B. • 12.03.2015
Antwort ausstehend von Roland Wöller CDU