(...) Im Zuge dieser Änderungen haben wir eine Anpassung im Ausländerrecht vorgenommen. Nun kann bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafte von einem Jahr, auch auf Bewährung, der Schutzstatus aberkannt werden. Dies ist eine unmittelbare Konsequenz, die wir aus den Vorfällen in Köln in der Silvesternacht gezogen haben. (...)
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