Guten Tag Herr Lambou, warum antworten Sie den Bürgern nicht? | Frage an Robert Lambrou (AfD) Direkt zum Inhalt
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Die dort offenbar auch anwesenden AfD-Mitglieder hatten demzufolge als Privatpersonen teilgenommen, keiner der Betreffenden konnte daher für unsere Partei sprechen.
Kritik am Islam muss erlaubt sein. Religionskritik, auch Kritik am Islam, ist im Rahmen der allgemeinen Gesetze rechtmäßig als Teil des Grundrechts der freien Meinungsäußerung.