
(...) Nationalparks als die höchste Schutzkategorie im Naturschutzrecht müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Es muss sich im großräumige, weitgehend unzerschnittene Gebiete von besonderer Eigenart handeln, deren überwiegender Teil die Voraussetzung eines Naturschutzgebietes erfüllen und vom Menschen nicht oder nur wenig beeinflusst sind. (...)