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Pressefoto/BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN/Dominik Butzmann
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
Mit der Einführung einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl oder Holzpellets zum Heizen nutzen, können nun auch diese Haushalte entlastet werden.
Aufgrund ausbleibender Gaslieferungen aus Russland müssen Importeure unter hohen Kosten Ersatz beschaffen – ursprünglich sollten sie dabei vor allem durch eine Umlage unterstützt werden.