Frage von Thomas P. • 10.09.2018
Frage an Robert Brannekämper von Thomas P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Im Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über den bezahlten Bildungsurlaub vom 24. Juni 1974 hat sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, einen bezahlten Bildungsurlaub zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung einzuführen.
Ein entsprechendes Gesetz haben alle Bundesländer - alle bis auf Bayern und Sachsen.
Was spricht in Bayern eigentlich dagegen, den Arbeitern und Angestellten ein solches Recht einzuräumen?
Auch die CSU in Bayern spricht ja gerne davon, dass "lebenslanges Lernen [...] unverzichtbar" [Karl Schiewerling, CSU, Pressemitteilung 2017] ist.
Antwort ausstehend von Robert Brannekämper CSU