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Rita Schwarzelühr-Sutter
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Frage von Edelgard W. •

Frage an Rita Schwarzelühr-Sutter von Edelgard W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Mir drängt sich der Verdacht auf, dass die Wirtschaft mit Hilfe des Steuerrechts systematisch begünstigt und die Zivilgesellschaft geschwächt werden soll. Unternehmen können jede Ausgabe für ihre Lobbyarbeit von der Steuer absetzen, während den Zivilgesellschaften wie Campact oder Change.org die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Wie kann das sein? Leben wir noch in einer Demokratie?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.01.2020 bezüglich des Entzugs der Gemeinnützigkeit von Organisationen und NGOs. Aufgrund eines Büroversehens antworte ich Ihnen erst heute und bitte Sie, dies zu entschuldigen.

NGOs wie Campact, Change.org, Avaaz oder PETA leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, u.a. in dem sie in unterschiedlichen Bereichen informieren und kritisch begleiten. Dies ist ein legitimer und zentraler Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Ob einem Verein der Status der Gemeinnützigkeit erteilt werden kann oder nicht, entscheidet zudem das örtlich zuständige Finanzamt. Dieses geht dabei nach den Regelungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts vor. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat geäußert, dass ein Verein, der politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung erreichen will, keinen gemeinnützigen Zweck im Sinne von § 52 AO verfolgt. Eine Einflussnahme auf die politische Willensbildung sei nur dann zulässig, wenn dies unmittelbar der Verfolgung eines der in § 52 Abs. 2 AO ausdrücklich genannten Zwecke diene. Politische Willensbildung vollziehe sich in geistiger Offenheit. Die Tätigkeit sei nicht gemeinnützig, wenn sie eingesetzt wird, um politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassung zu beeinflussen.

Das Bundesfinanzministerium bereitet jedoch eine Überarbeitung des Gemeinnützigkeitsrechts vor, um den Anforderungen an eine moderne Zivilgerichtgesellschaft gerecht zu werden. Einen genauen Zeitplan gibt es allerdings noch nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Schwarzelühr-Sutter

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