
Das BMI hat dabei in seinem den Ressorts und Verbänden am 31. Januar 2023 übersandten Gesetzentwurf den Vorgaben des BVerfG zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation wie folgt Rechnung getragen:
Foto: © Susie Knoll/CC BY-SA 3.0 de, via Wikimedia Commons
Das BMI hat dabei in seinem den Ressorts und Verbänden am 31. Januar 2023 übersandten Gesetzentwurf den Vorgaben des BVerfG zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation wie folgt Rechnung getragen:
Zur Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG von Mai 2020 zur amtsangemessenen Besoldung auf Bundesebene im Rahmen einer Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes ist derzeit keine (auch nicht partielle) Anhebung der in Anlage IV ausgewiesenen Grundgehälter angezeigt
Zur Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG von Mai 2020 zur amtsangemessenen Besoldung auf Bundesebene im Rahmen einer Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes ist derzeit keine (auch nicht partielle) Anhebung der in Anlage IV ausgewiesenen Grundgehälter angezeigt
Zum Thema Widerspruch kann ich Ihnen sagen, dass es nicht nötig ist, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.
Im Rahmen der bereits bestehenden Attraktivitätsstrategie wurden die Zugangsmöglichkeiten zum öffentlichen Dienst flexibilisiert und das laufbahnrechtliche Instrumentarium zur beruflichen Weiterentwicklung stets fortentwickelt
Im Rahmen der bereits bestehenden Attraktivitätsstrategie wurden die Zugangsmöglichkeiten zum öffentlichen Dienst flexibilisiert und das laufbahnrechtliche Instrumentarium zur beruflichen Weiterentwicklung stets fortentwickelt