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Frage von Jörg W. •

Frage an Reserl Sem von Jörg W. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Sem,

unsere Richter und Beamten erhalten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz – BayRKG ohne Einschränkungen Kosten für Fahrten mit dem Privat-Kfz erstattet, aber Schüler und deren Eltern erhalten keine Schulwegkosten für Fahrten mit dem Privat-Kfz auch nicht wenigstens in Höhe der Buskosten erstattet, wenn Umwege bzw. lange Wegzeiten mit einem um eine Stunde früherem Aufstehen (z.B. wegen umständlichen Busverbindungen) nicht akzeptabel sind. Meine Klage wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Ich soll die ganzen Kosten selbst tragen, wenn das Kind die Busse nicht nimmt. Unsere Kinder sollen sogar mit einer schweren Schultasche, die nicht selten 8 bis 11 kg wiegt und damit teilweise um 30% des Körpergewichts des Kindes schwer ist, nach den Bestimmungen bis 2 bzw. 3 km zur Schule laufen, was man als Folter bezeichnen kann. Beispiele zum Gewicht der Schultaschen sind unter http://www.eltern.de/schulkind/grundschule/schulranzen-gewicht.html beschrieben. Da müsste z.B. eine zierliche Beamte oder Richterin mit 50 bzw. 60 kg Gewicht einen 18 kg schweren Kasten mit Getränken zweimal täglich bis 3 km tragen. Warum wird Kindern und deren Eltern so etwas unzumutbares abverlangt? Sind Kinder minderwertiger als Amtsträger?
Es bestehen doch zwischen beiden Gruppen, nämlich der Gruppe der Amtsträger und der Gruppe der Kinder des Volkes keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (Verstoß gegen die Gleichheit vor dem Gesetz, Art. 3 Abs. 1 GG, z.B. Art. 118 Abs. 1 der Bayer. Verfassung und Art. 118 Abs. 3 der Bayer. Verfassung- Vorrechte und Nachteile wegen des Standes).

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wende,

das Wohl der Kinder ist äußerst schützenswert und ich finde es gut, dass Sie sich hier engagieren. Auch dem Gesetzgeber liegt das Wohl der Kinder sehr am Herzen und deshalb gibt es zahlreiche Vorschriften und Gesetze zum Schutz der Kinder, ebenso wie zum Schulweg und dessen Kosten.

Die Kostenträger der Schülerbeförderung stehen vor der großen Herausforderung, bei oft schwierigen Verhältnissen vor Ort, eine kostengünstige und praktikable Lösung zu finden.

Die Kosten für die Nutzung eines Privat-Kfz können unter Umständen vom zuständigen Landratsamt übernommen werden. Hierzu können Sie einen „Antrag auf Anerkennung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeugs und auf Fahrtkostenerstattung“ stellen.

Wenn Sie wollen, können Sie gerne mit mir (oder Ihrem regionalen Landtagsabgeordneten) persönlich über die Problemstellung sprechen. Mit genaueren Angaben lässt sich die Situation besser beurteilen. Danach werden wir sehen, ob wir im Dialog mit Landratsamt, Schule und Busunternehmen eine Verbesserung bewirken können.

Das Bayerische Reisekostengesetz, das Sie angesprochen haben, regelt die Kostenübernahme für Dienstreisen, nicht die täglichen Fahrtkosten zur Arbeit.

Herzlichst
Reserl Sem, MdL