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René Schneider
SPD
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Frage von Hans- Peter B. •

Frage an René Schneider von Hans- Peter B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Schneider,

zum Thema Dichtheitsprüfung (DHP) herrscht eine trügerische Ruhe an Rhein und Ruhr!
Für viele Bürger in NRW ist das Thema der flächendeckenden Dichtheitsprüfung bereits entschieden und anscheinend auch schon abgeschafft. Dies ist aber wie Sie wissen leider nicht so, da alle bisherigen eingeleiteten Gesetzgebungsverfahren nach der Auflösung des Landtages nicht mehr existent und der sogenannten Diskontinuität zum Opfer gefallen sind!

Sowohl SPD und vor allem Bündnis90/Die Grünen halten nach wie vor an der DHP, die dann wohl in "Funktionsprüfung" umbenannt werden soll, fest, obwohl mittlerweile auch der eigene Parlamentarische Beratungs- und Gutachterdienst des Landtags NRW den § 61a LWG für rechtswidrig hält (Landtag NRW 15. Wahlperiode, Information 15/181)! Es soll alles über eine Rechtsverordnung abgewickelt werden. Damit wäre die Politik für immer raus aus dem "Geschäft" und die Gemeinden hätten den "Schwarzen Peter"!!

Alle anderen Parteien (FDP,CDU, Die Linken), die im vergangenen Landtag vertreten waren und seit dem letzten Wochenende auch die Piratenpartei, lehnen diese Prüfung ab, da es nach wie vor keinerlei Veranlassung zu einer unbegründeten oder gar flächendeckenden Dichtheitsprüfung, nicht einmal in Wasserschutzgebieten gibt. Bislang fehlt immer noch jeglicher Beweis für irgendwelche Gefährdungen des Trinkwassers durch private Abwasserkanäle und dieses trotz bereits ergangener Aufforderung durch den Petitionsausschuss des Landtages, diesen zu erbringen!
Auch das von Befürwortern häufig strapazierte Vorsorgeprinzip greift nicht, da wesentliche rechtliche Voraussetzungen für dessen Anwendung fehlen.
Einige Kandidaten der SPD haben sich in den letzten Wochen ebenfalls im Sinne der Bürger ausgesprochen werden sich dann zukünftig aber wohl wieder den Fraktionszwängen unterwerfen müssen.
Sehr geehrter Herr Schneider, wir Wähler möchten von Ihnen ganz konkret wissen, wie Sie persönlich zu diesem Thema stehen.
Besten Dank!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bergmann,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über „abgeordnetenwatch.de“ vom 18.04.2012, in welcher Sie mir Ihre Bedenken und Kritik zur „Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen“ zugesandt haben.

Gerne antworte ich Ihnen wie folgt:

Sauberes Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und für jeden Menschen unverzichtbar. Für mich und die SPD steht deshalb der Schutz unseres Grundwassers an erster Stelle. Deshalb unterstütze ich die im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) festgelegte Verpflichtung, zur Selbstüberwachung von Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen.

Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes verpflichtet Immobilienbesitzer für die Funktionsfähigkeit ihrer privaten Abwasserleitung zu sorgen. Das Land NRW hat deshalb bereits 1995 in der Landesbauordnung geregelt, die Dichtheit von privaten Abwasserkanälen zu prüfen.

Mit der Einführung des heute noch geltenden § 61a in das Landeswassergesetz im Jahr 2006 hat die damalige schwarz/gelbe Landesregierung dafür gesorgt, dass in Teilen NRWs die Rechtsunsicherheit über die Umsetzung entstand!

Die Dichtheitsprüfung ist als eine Maßnahme zu verstehen, die vergleichbar ist mit der Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung von privaten Heizanlagen, Schornsteinen oder der KFZ-TÜV und ASU.

Noch im Sommer 2011 beschloss die CDU gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen einen gemeinsamen Antrag, der alle praktikablen und sozialverträglichen Lösungen beinhaltete, die eine ordentliche Prüfung gewährleistet hätte. Aus rein parteitaktischem Kalkül hat sie sich von diesem Beschluss verabschiedet, um auf den populistischen Zug der FDP aufspringen zu können.

Die NRWSPD und damit auch ich würden eine Bundesverordnung zur Dichtheitsprüfung begrüßen, weil damit endlich ein bundeseinheitliches Vorgehen gewährleistet wäre. Dies ist die Aufgabe des Bundesumweltministers. Dieser hat sich dazu bisher nicht eindeutig geäußert.

Das Vorsorgeprinzip ist das Grundprinzip wasserwirtschaftlichen und wasserrechtlichen Handelns und prägt das gesamte Wasserrecht. Die Prüfung nach begründetem Einzelfall verstößt gegen dieses Prinzip. Das Vorsorgeprinzip wird auch in anderen Bereichen wie der TÜV-Prüfung für Automobile oder der Schornsteinprüfung angewandt.

Durch die Auflösung des Landtags sind die eingeleiteten Gesetzgebungsverfahren - wie von Ihnen erwähnt - nicht mehr existent.

In einer zukünftigen Initiative wird die SPD die Prüfungsverfahren und Prüfungsfristen präzisieren. Dazu gehört, dass die Prüfung von privaten und öffentlichen Kanälen möglichst gleichzeitig vollzogen werden soll und die Fristen entsprechend angepasst werden.

Es ist mir zudem wichtig, dass die Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle in Wasserschutzgebieten in absehbarer Zeit durchgeführt sein muss.

Alle Abwasserkanäle - öffentliche wie private - müssen nach meiner Überzeugung den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes genügen.

Seien Sie versichert, dass die SPD bei der vorgesehenen Änderung des Landeswassergesetzes eine bürgerfreundliche Lösung anstrebt. Für den Fall von sozialen Härten ist es selbstverständlich, dass die Fördermöglichkeiten des Landes ausgeweitet und klarer geregelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

René Schneider

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