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Renate Künast
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Frage von Jocelyne L. •

Frage an Renate Künast von Jocelyne L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Aufgrund eines Verstoßens gegen das Informationsfreiheitsgesetz durch den Bundesminister Philipp Rösler im Rahmen des milliardenschweren CERN-Neutrinoexperiments habe ich eine Petition am 11.08.13 beim Bundestag eingereicht, die unter Petitions-ID 44983 erfasst wurde. Der Text der Petition habe ich im Internet unter folgendem Titel veröffentlicht:

„CERN-Neutrinoexperiment: Petition beim Deutschen Bundestag vom 11.08.2013“

wobei der Bundestag beschließen möge, dass die in einer Fachaufsichtsbeschwerde an Bundesminister Philipp Rösler vier gestellten fachlichen Fragen zur schlüssigen und widerspruchsfreien Interpretation der endgültigen Messergebnisse des CERN-Neutrinoexperiments amtlich noch beantwortet werden, da seine untergeordnete Behörde PTB diese Fragen nicht zu beantworten vermochte. Die Allgemeinheit hat einen legitimen Anspruch auf die widerspruchsfreie Interpretation eines extrem teuren Experiments, das sie vollständig mit Steuergeldern finanziert hat. Es besteht hier der dringende Verdacht, dass das Bundesministerium Manipulationen der Messergebnisse zur umstrittenen Interpretation des Experiments stützt.

Der Petitionsausschuss hat eine Veröffentlichung der Petition mit dem fadenscheinigen Argument abgelehnt, dass sie nur bei Anliegen von allgemeinem Interesse erfolgt bzw. wenn eine sachliche Debatte zu erwarten sei.

Geht es denn der Allgemeinheit nicht an, ob der Staat die geltenden Gesetze respektiert oder nicht?

Ist die Verwendung von Steuergeldern in Milliardenhöhe kein Anliegen der Allgemeinheit? Ab wie viele Milliarde Steuergelder dürfen sich die Bürger erkundigen, ob sie sachgemäß und kompetent verwendet wurden?

Ist der Petitionsausschuss nicht in der Lage, die Sachlichkeit der Teilnehmer im Internet-Portal des Bundestages durchzusetzen?

Ich halte diese Entscheidung des Petitionsausschusses für eine Zensur und eine Unterdrückung der öffentlichen Debatte. Inwieweit können Sie sich für eine Veröffentlichung dieser Petition einsetzen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Frau Lopez,

Vielen Dank für ihre Nachricht. Um Petitionen auf der Internetseite des Deutschen Bundestages sachgerecht präsentieren zu können, muss angesichts der Vielzahl der Eingaben eine Auswahl getroffen werden. Die Nichtveröffentlichung einer Petition, weil sie nicht hinreichendes öffentliches Interesse oder eine sachliche Diskussion erwarten läßt, entspricht den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses. Aus einer Ablehnung der Veröffentlichung entstehen dem Petenten im parlamentarischen Prüfverfahren keine Nachteile. Ich gehe davon aus, dass Ihre Petition so sorgfältig und gründlich geprüft wird, wie jede an den Deutschen Bundestag gerichtete Eingabe.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Künast

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