
(...) Die Einordnung oder Forderung nach einem Videobeweis im Fußball ist nicht primär eine Frage der Sportpolitik. (...) Sie sehen, es geht hier nicht um den Schutz der Gutachter oder von Gefälligkeiten, sondern vielmehr auch um den Schutz von Persönlichkeitsrechten und um die Ermöglichung eines rechtsstaatlichen Prozesses. (...)