
(...) Die Arbeitsrechtregelungen der Kirchen sind frei, auf gesetzliches (also staatliches) Arbeitsrecht zu verweisen oder eben nicht. Soweit die von Ihnen genannten Regelungen nicht gegen die eigenen, kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen verstoßen (was aber offenbar nicht der Fall ist, denn die Praxis in Ihrem Stift scheint ja von den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie gedeckt zu sein), könnte es höchstens sein, dass in den Richtlinien der Diakonie bzw. (...)