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Renate Künast
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ingrid H. •

Frage an Renate Künast von Ingrid H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Künast,

wie in div. Medien aktuell veröffentlicht, wurden in den letzten Jahren die Grenzwerte verschiedener, z. T. krebserregender, Pestizide massiv erhöht. Ein Großteil dieser Erhöhungen wurde in Ihrer Amtszeit genehmigt. Warum haben Sie als grüne Verbraucherschutzministerin solchen Erhöhungen zugestimmt, bzw. diese genehmigt? Mensch, Tier und Natur werden dadurch gesundheitlich beeinträchtigt. Nutznießer einer solchen Politik sind Discounter, denen weder die Qualität der Nahrung noch die Gesundheit der Menschen. Diese interessiert alleine der schnelle Profit.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Ganz grundsätzlich wird es Zeit, daß grüne Politiker auch wieder grüne Positionen vertreten, sonst trennt sie wirklich nichts mehr von rot, schwarz oder gelb und die Partei wird ähnlich unglaubwürdig. Machen sie nicht weiter mit bei diesen Kriegen. Sie sind nicht zu rechtfertigen!

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Händl,

zur Politik des vorsorgenden Verbraucherschutzes gehörte auch das „Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz“, worin auch Rückstands-Höchstmengen festgesetzt werden. Der Festsetzung der Höchstmengen liegen umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen zugrunde. Sie werden so festgesetzt, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Verbraucher auch bei lebenslanger täglicher Aufnahme nach dem Stand aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse ausgeschlossen werden kann.

Für die Festlegung der Höchstwerte wurden produktspezifische wissenschaftliche Risikobewertungen vorgenommen. Statt Zulassungen eines Pflanzenschutzmittels für eine ganze Lebensmittelgruppe (z.B. Gemüse) gibt es nun eine Zulassung mit detaillierten Vorgaben für die Anwendung der Mittel. Für jede Obstsorte gilt für jedes Mittel eine eigene Höchstmenge. Diese differenzierte Vorgehensweise basiert u.a. auf einer Einschätzung, wie viel von einem bestimmten Produkt der Verbraucher realistischerweise zu sich nimmt. Die Einzelfallbewertung führt natürlich zu einer Zunahme der festgelegten Höchstmengen, aber nicht zu einer Zunahme an Rückständen chemischer Pflanzenschutzmittel in den einzelnen Obst- und Gemüsesorten.

Für bestimmte Wirkstoff/Lebensmittel-Kombinationen, die bislang in Deutschland im Angebot, aber nicht geregelt waren, wurden damit erstmals wissenschaftlich fundierte Grenzen festgelegt. Das sieht zwar in Einzelfällen aus wie eine Neuzulassung von Pflanzenschutzmitteln, ist aber in Wirklichkeit eine erstmalige Bestimmung des Risikos von importierter Ware auf der Basis einer fundierten Risikoanalyse im Sinne des vorsorgenden Verbraucherschutzes.

Der Verbraucher soll Rückständen so wenig wie möglich ausgesetzt sein. Höchstmengen werden nur dann akzeptiert, wenn die Risikobewertung für den Verbraucher ergeben hat, dass sie sicher sind. Die Höchstmengen gelten EU-weit und bieten klare Grundlagen für die Hersteller und für die Lebensmittelüberwachung, die Produkte bei Überschreitungen vom Markt nehmen kann.

Nur mit hohen Qualitätsstandards werden sich europäische Produkte auf dem Weltmarkt auch in Zukunft behaupten können. Der Weg bei der Anwendung von Pflanzenschutzmittel und beim Umgang mit Rückstandshöchstmengen leistet dazu einen wichtigen Beitrag.

Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Langenbein

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