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Renate Künast
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Frage von Doris M. •

Frage an Renate Künast von Doris M. bezüglich Gesundheit

Die Gesprächspsychotherapie ist ein seit Jahrzehnten in der BRD und in der ehemaligen DDR (und auch international) bewährtes Psychotherapieverfahren, das vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie 2002 die wissenschaftliche Anerkennung erhielt, die die Grundlage für staatlich anerkannte Ausbildungsstätten bildete.

De facto kann aber in Gesprächspsychotherapie nicht ausgebildet werden, da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2008 (nach 6jähriger Prüfung) die sozialrechtliche Anerkennung verweigerte.

Diese Situation veranlasste am 18./19. November 2010 die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) unter TOP 9.1. einen einstimmigen Beschluss zu fassen:

„Die AOLG bittet das BMG auf den Gemeinsamen Bundesausschuss einzuwirken, dass er die Methoden der Gesprächspsychotherapie und der Systemischen Therapie - nach deren berufsrechtlicher Anerkennung - für die vertragsärztliche Leistungserbringung zulässt.
Die AOLG erwartet vom BMG, dass bei der notwendigen Reform des Psychotherapeutengesetzes zukünftig solche Diskrepanzen zwischen Vertrags- und Berufsrecht vermieden werden.“

Werden Sie sich dafür einsetzen - und wenn ja wie -, dass die staatlich anerkannten Ausbildungsverfahren Gesprächspsychotherapie und Systemische Therapie sozialrechtlich zugelassen werden (Umsetzung des AOLG-Beschlusses), damit in ihnen auch ausgebildet
werden und durch eine größere Verfahrensvielfalt das Angebot für Patienten verbessert werden kann?

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Zukunft nicht mehr über die Berufszulassung von Psychotherapeuten/innen entscheidet, sondern
sich - wie bei Ärzten auch - auf die Regelung der Berufsausübung beschränkt?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Müller,

Über die Anerkennung einer Therapierichtung als Leistung der GKV entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss. Die Finanzierung einer Leistung durch das Solidarsystem sollte nicht von den Sympathien und Antipathien im Regelfall fachfremder Politikerinnen und Politiker abhängig sein. Das im internationalen Vergleich große Leistungsspektrum der GKV ist nicht zuletzt ihrem Selbstverwaltungscharakter geschuldet.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast

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