Antwort 28.08.2013 von Renata Alt FDP
(...) Vor allem als Ausgleich für Säkularisationen in früheren Jahrhunderten erhalten einzelne Religionsgemeinschaften regelmäßige Staatsleistungen. Im Wissen um den entschädigungsartigen Charakter der Staatsleistungen unterscheiden wir diese von Subventionen, die sinnvoll beispielsweise zur Förderung sozialer Aktivitäten der Religionsgemeinschaften gewährt werden. (...)

