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Renata Alt
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Frage von Jutta B. •

Frage an Renata Alt von Jutta B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Alt,
ich bin verwirrt. Ich habe zwei brandneue Drucksachen im Bundestag von Ihnen gelesen. In der einen fordern Sie eine Gesetzesänderung, die zur Folge hätte, dass man die Bürger bis schlimmstenfalls März 2022 mit Maßnahmen, Beschränkungen und vor allem mit dem Tragen der Masken quälen könnte.

Sie schreiben darin:

"Wird die Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Trageweite beschlossen und gelten der § 5 Abs. 4 Satz 1, Halbsatz 1 IfSG und § 5 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 1 weiter, treten die aufgrund von § 5 Abs. 2 IfSG erlas-senen Anordnungen und Verordnungen außer Kraft. Da diese weiterhin erforder-lich sind, ist dies keine Alternative"

Wieso sind die weiterhin erforderlich? Die Zahlen der Infizierten (nicht Kranken) sprechen massiv dagegen.

Das ist ein weiterer Angriff auf unsere Grundrechte, die Sie ohne Not willkürlich noch auf Monate oder Jahre außer Kraft setzen.

Ich bitte Sie daher, diesen Gesetzesentwurf zurück zu ziehen und „die Feststellung der epidemi-schen Lage von nationaler Tragweite“ aufzuheben, wie es in ihrem eigenen Gesetz steht.

Oder ich habe da was falsch verstanden, dann bitte ich um Aufklärung.

Mit freundlichen Grüßen

J. B.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Busch,

vielen Dank für Ihre Frage. Angesichts der jüngsten Erfolge bei der Eindämmung des neuen Corona-Virus in Deutschland haben wir als FDP-Bundestagsfraktion uns dafür ausgesprochen, die vom Bundestag am 25. März getroffene Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufzuheben. Die Gesundheit der Bevölkerung hat für uns weiterhin Priorität. Statt einer dynamischen Entwicklung gibt es jedoch ein tendenziell abnehmendes Infektionsgeschehen, sodass Sonderrechte für die Bundesregierung nicht mehr erforderlich sind.

Mit der Aufhebung sollen jedoch nicht die in der Folge erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen außer Kraft treten. Wir schlagen deshalb vor, den Passus im Gesetz, wonach die Rechtsverordnungen und Anordnungen im Zuge der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ebenfalls außer Kraft treten, befristet bis zum 30. September zu streichen. Zu den weiterhin erforderlichen Regelungen zählen wir als FDP-Fraktion z.B. die Unterstützung von medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen. Gleichzeitig müssen die Vorgaben an Hygiene und Abstand weiter eingehalten werden, um einen erneuten Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern.

Mit besten Grüßen
Renata Alt

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