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Reinhold Gall
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Frage von Matthias R. •

Frage an Reinhold Gall von Matthias R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gall,

nach Ausführung des Wahl-O-Mats und Durchsicht der einzelnen Kommentare zu den Standpunkten ist mir aufgefallen, dass sowohl die SPD als auch die Grünen beispielsweise dafür einstehen, die Kennzeichnung von Polizisten einzuführen und das Alkoholverkaufsverbot nach 22 Uhr abzuschaffen. Unabhängig wie ich zu dieser Thematik stehe, möchte ich wissen, warum diese Themen von der aktuellen grün-roten Regierung nicht bereits in den letzten 5 Jahren umgesetzt wurden?

Zum von Ihnen (Ihrer Partei) präferierten Wahlalter ab 16: Das alleinige Führen eines Kraftfahrzeugs ist mit 18 erlaubt, bei Straftaten wird regelmäßig bis zum Ende des 21. Lebensjahrs das Jugendstrafrecht angewendet, weil die psychisch-soziale Entwicklung noch nicht abgeschlossen sei. Hierzu frage ich: Wie passt es zusammen, dass vielen jugendlichen Straftätern zugestanden wird, nicht die völlige Reichweite ihres Handelns zu überblicken, man diesen aber gleichzeitig die Gelegenheit geben möchte, sich weitreichend in die Politik einzumischen? Meiner Meinung nach sollte nur derjenige wählen dürfen, der auch die Verantwortung für sein Handeln vollumfänglich trägt/tragen kann.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

M. R.ßler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

erst einmal klasse, dass Sie den Wahlomat machen und sich mit den landespolitischen Themen auseinandersetzen, um die es ja bei der Wahl am 13.3. auch geht.

Zu Ihren Fragen: Die Kennzeichnung der Polizisten stand im Koalitionsvertrag dieser Regierung und ist einer der ganz wenigen Punkte, die nicht umgesetzt wurden. Gründe hierfür waren, dass wir das natürlich in enger Abstimmung mit den Polizeigewerkschaften machen wollten und da gab es aus mehreren Gründen Verzögerungen, sodass ein vernünftiges Verfahren nicht mehr zu gewährleisten war. Im Wahlprogramm der SPD ist dieser Punkt wieder aufgenommen , gemeinsam mit einem Feldversuch, in dem Beamtinnen und Beamten der Polizei bei bestimmen Einsätzen zu ihrem Schutz mit so genannten Bodycams ausgestattet werden sollen. Sollte es eine Weiderauflage der grün-roten Regierung geben, gehe ich mit Sicherheit davon aus, dass diese beiden Punkte auch wieder in einer Koalitionsvereinbarung stehen werden.

Die Abschaffung des Alkoholverkaufsverbot wurde erst am 23.01.2016 auf dem SPD-Landesparteitag in das Regierungsprogramm der SPD gestimmt. Also ist es nun Beschlusslage der SPD, was es vorher nicht war. Und somit wird die SPD das auch in mögliche Koalitionsverhandlungen einbringen.

Zum Wählen ab 16: wir haben das in dieser Legislaturperiode auf kommunaler Ebene eingeführt, weil wir davon überzeugt sind, dass es richtig ist, auch Jugendliche an der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensumfeldes teilhaben zu lassen. Dieser Schritt war durchaus erfolgreich. In einigen Städten gab es Erhebungen zum Wahlverhalten junger Menschen und es hat sich gezeigt, dass die Wahlbeteiligung teils über der durchschnittlichen Beteiligung lag. Nun wollen wir das auch für die Landtagswahlen einführen. Auch hier wird über viele Themen entschieden, die junge Menschen unmittelbar betreffen. Ich bin der festen Überzeugung, dass junge Menschen verantwortungsvoll mit ihrem Wahlrecht umgehen und dass es ein positiver Beitrag zum "Reinwachsen" in die Demokratie ist, wenn sie schon mit 16 mitbestimmen dürfen. Ich bin häufig in Schulen unterwegs und diskutiere mit Schülerinnen und Schülern, meistens ab der Mittelstufe. Das sind in der Regel richtig gute Diskussionen, die zeigen, dass Jugendliche sich für Politik interessieren, sich mit den Themen, um die es geht ernsthaft auseinandersetzen und eine Meinung haben. Also sollten wir ihnen auch eine Stimme geben.

Übrigens gibt es auch bei anderen Bereichen den Trend, jüngeren Menschen mehr Verantwortung zu geben. Das begleitete Fahren ab 17 hat zu Anfang auch zu ziemlicher Kritik geführt und es hat sich heraus gestellt, dass diese Maßnahme ein guter Beitrag zur Verkehrserziehung und damit zur Verkehrssicherheit bei jungen Menschen ist.

Mit dem Strafrecht würde ich das Wahlrecht nicht vergleichen wollen. Es ist richtig, was Sie schreiben, dass laut Expertinnen und Experten die psycho-soziale Entwicklung von jungen Menschen vor dem 21. Lebensjahr noch nicht vollständig abgeschlossen sein kann. Deswegen gibt es das Jugendstrafrecht, allerdings mit Abstufungen bei Menschen zwischen 18 und 21. Ich sehe darin aber kein Argument, das gegen das Wählen ab 16 auf kommunaler und Landesebene spricht.

Ich hoffe, ich habe Ihre Fragen ausreichend beantwortet und wünsche Ihnen eine gute Wahlentscheidung am 13. März!

MfG
Reinhold Gall MdL