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Reinhard Schultz
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Frage von Lukas N. •

Frage an Reinhard Schultz von Lukas N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schultz,

mich würde Ihre Meinung zu der geplanten Vorratsdatenspeicherung interessieren.

Ich selbst unterstütze die Politik unseres Innenministers Schäuble nicht. Meiner Meinung nach ist insbesondere die Vorratsdatenspeicherung ein riesiger Einschnitt in die Privatsphäre der Bürger der BRD, in dem die Terrorbekämpfung die kleinere Rolle spielt. Unser Staat soll zum Überwachungsstaat werden.

Mit freundlichen Grüßen

Lukas Nowotny

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Nowotny,

vielen Dank für Ihre Mail an abgeordnetenwatch.de vom 15. Oktober 2007, in der Sie sich gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung aussprechen.

Eine EU-Richtlinie, der das Europaparlament zugestimmt hat, verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten zu Zwecken der Terror- und Verbrechensbekämpfung für eine Dauer von mindestens sechs und höchstens 24 Monaten. Konkret geht es um die Einführung einer Verpflichtung für die Telekommunikationsunternehmen, Telekommunikationsverkehrsdaten für einen gewissen Zeitraum zu speichern. Aufgezeichnet werden dürfen allerdings nur die Verbindungsdaten, also etwa die Telefonnummern von Handys und Festnetzgeräten, nicht aber die Inhalte der Gespräche. Gespeichert werden kann außerdem nur der Ort, an dem der Anruf beginnt. Nach Billigung durch den Ministerrat war die Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bei der Richtlinienumsetzung zur Vorratsdatenspeicherung eine sorgfältige Abwägung zwischen dem staatlichen Strafverfolgungsinteressen und dem Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger vorgenommen. Dabei wurde berücksichtigt, dass die freie und unbeobachtete Telekommunikation ein wesentliches Element der demokratischen Wissens- und Informationsgesellschaft ist. Ebenso ist jedoch dem berechtigten Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf staatlichen Schutz vor terroristischen Verbrechen Rechnung zu tragen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich deshalb für eine Umsetzung der von der Richtlinie bestimmten Vorgaben im Lichte der Freiheit und der Sicherheit der Bevölkerung eingesetzt. Wir haben uns dafür stark gemacht, dass bei Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich der Speicherungsdauer und der erfassten Datenarten keine über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehenden Pflichten geregelt werden. Dies gilt insbesondere für die Speicherungsfrist von sechs Monaten und die Beschränkung der Datenabfrage zu Zwecken der Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten.

Wenn ich Sie richtig verstehe, geht Ihre Kritik jedoch über die Datenspeicherung hinaus und umfasst auch die generelle Tendenz - insbesondere des Bundesinnenministers - die Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen und mit umfassenden Überwachungsmaßnahmen zu überziehen. Hier wäre beispielsweise auch die verdeckte Online-Durchsuchung von Computern zu nennen, die ja vom BGH im Januar bereits als unzulässig eingestuft wurde.Diese Tendenz halte ich selbst für sehr bedenklich und die Ansätze des Bundesinnenministers für überzogen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Schultz