(...) Zu Ihrer Frage bezüglich der Haftung der Betreiber von Kernkraftwerken, kann ich Ihnen folgenden Sachstand mitteilen: Für Drittschäden, die durch ein nukleares Ereignis verursacht werden, haftet ausschließlich der Inhaber einer Kernanlage gemäß dem Pariser Atomhaftungsübereinkommen in Verbindung mit §§ 25ff. (...)
(...) Während des von Ihnen angesprochenen Moratoriums hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, die Nutzung der Kernenergie schneller als bisher vorgesehen auslaufen zu lassen. Die während des Moratoriums abgeschalteten sieben ältesten Kernkraftwerke werden nicht wieder ans Netz gehen. Die Ziele unseres Energiekonzepts aus dem letzten Jahr gelten weiterhin unverändert. (...)
(...) Mit der Einführung von E10 kommen zusätzliche Kosten, beispielsweise für die Herstellung von Bioethanol und die Sicherung der Kraftstoffqualität, auf die Kraftstoffanbieter zu. Die Mineralölwirtschaft muss allerdings einen gesetzlich festgelegten Mindestanteil E10-Absatz einhalten und deshalb einen Anreiz zur E10-Betankung schaffen. (...)
(...) Eine Beurteilung des Sachverhalts „wissentlich oder nicht" ist nicht meine Angelegenheit. Ich überlasse dies den dafür zuständigen Fachleuten. (...)
(...) Es muss zu jedem Zeitpunkt in Deutschland an jeder Stelle ausreichend bezahlbarer Strom zur Verfügung stehen. Mittelfristig muss dies noch mit Kohle, Kernenergie und Gas sichergestellt werden. (...)
(...) Zu Ihrer Frage bzgl. der Endlagerung teile ich grundlegend Ihre Auffassung. Im Jahr 2000 wurde für Gorleben unter der rot-grünen Bundesregierung ein Erkundungsstopp verhängt und seitdem ist nichts mehr passiert. (...)