Was gedenken Sie und Ihre Fraktion gegen die Benachteiligung von gesetzlich Versicherten gegenüber privat Versicherten bei der Terminvergabe durch Fachärzte zu unternehmen?
Hallo Hr. Edelhäußer, was gedenken Sie und Ihre Fraktion gegen die unsägliche Benachteiligung von gesetzlich Versicherten gegenüber privat Versicherten bei der Terminvergabe durch Fachärzte zu unternehmen?
Ich und viele Bekannte können Ihnen unzählige Beispiele dafür nennen, wie sehr gesetzlich Versicherte hier benachteiligt werden. In meinem letzten konkreten Fall habe ich in einem RZN in Nürnberg für eine MRT-Untersuchung im Februar einen frühesten Termin Mitte Mai angeboten bekommen, als privat Versicherter hätte ich noch am nächsten (!) Tag erscheinen können! Meine Tochter bekommt einen Termin beim Neurologen frühestens im Juni! Bei vielen Ärzten, wie z.B. beim hiesigen Hautarzt, hat man als "Neupatient" überhaupt eine Chance auf einen Termin!
Ich und sicherlich sehr viele andere Ihrer Wähler erwarten hier schnelle und brauchbare Lösungen von der Politik! Wir werden die neugewählte Regierung auch an diesem Punkt messen!

Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 15. April 2025 zum Thema Terminvergabe durch Fachärzte bei gesetzlich und privat Versicherten. Ich kann Ihren Unmut über die langen Wartezeiten nachvollziehen.
Wir als Union haben uns zusammen mit der SPD im Koalitionsvertrag im Kapitel „Gesundheit und Pflege“ unter „Ambulante Versorgung“ darauf geeinigt, wie wir die ambulante Versorgung gezielt verbessern wollen. Unter anderem durch die Verringerung der Wartezeiten, die Entlastung des Personals in ärztlichen Praxen und durch einen bedarfsgerechten und strukturierten Zugang zu Fachärztinnen und Fachärzten, wollen wir hier die bisherigen Missstände beseitigen.
Um eine schnellere Terminvergabe zu erreichen, setzen wir auf ein verbindliches Primärsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag, wobei Ausnahmen bei der Augenheilkunde und der Gynäkologie gelten. Der medizinisch notwendige Bedarf und der dafür notwendige Zeitkorridor (Termingarantie) wird durch die Primärärztinnen und -ärzte bzw. durch die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) betriebenen Rufnummer 116 117 festgestellt. Die KV wird dann dazu verpflichtet, diesen Termin zu vermitteln und wenn dies nicht gelingt, wird der Facharztzugang im Krankenhaus ambulant ermöglicht. Außerdem möchten wir flächendeckend ermöglichen, eine strukturierte Ersteinschätzung über digitale Wege in Verbindung mit Telemedizin erlangen zu können.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Versorgung zu verbessern und die Wartezeiten zu verkürzen. Ich hoffe, dass wir Ihnen und vielen weiteren Bürgerinnen und Bürgern dadurch helfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Edelhäußer