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Ralph Brinkhaus
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Frage von Bernhardt S. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Bernhardt S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

auf der Internet Seite des SWR (Marktcheck, https://web.archive.org/web/20200908121318/https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/was-darf-ich-bei-quarantaene-tun-100.html ) habe ich folgenden Text gefunden
(es handelt sich um einen Artikel zu Fragen bzgl. des Corona Virus mit dem Titel: FRAGEN, REGELN UND VERBOTE
Coronavirus: Darf ich bei Quarantäne auf den Balkon oder Pizza bestellen?)

"Was passiert, wenn ein Infizierter das Haus verlässt?
Gelingt dem Infizierten dennoch die Flucht, darf die zuständige Behörde diesen im Rahmen des Verwaltungszwangs mit Gewalt wieder in Gewahrsam nehmen und in Quarantäne unterbringen. Als letzte Möglichkeit dürfte sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden, denn die Ansteckungsgefahr für eine Vielzahl von Personen wäre so hoch, dass zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung geboten sein kann, flüchtige Patienten unschädlich zu machen."

Handelt es sich dabei um die sprichwörtliche 'Fake News' oder entspricht das der
aktuellen Gesetzeslage ?

Mit freundlichen Grüßen
Bernhardt Schmidt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage nach dem Rechtsrahmen für Regeln und Verbote zur Eindämmung der Corona-Pandemie über Abgeordnetenwatch.

Das Infektionsschutzgesetz ist die zentrale Rechtsgrundlage für Vorgaben und Maßnahmen, mit denen in Deutschland die Ausbreitung des Virus eingedämmt werden soll. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist seit dem 1.1.2001 in Kraft und wurde aus aktuellem Anlass der Coronakrise mehrfach ergänzt: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/

Der Bußgeldrahmen des IfSG ist recht weit (§ 73 IfSG) gefasst. Um die konkret eingeführten Verbote adäquat und möglichst rechtssicher für Bürger, Unternehmen und Sicherheitsbehörden, die für die Einhaltung sorgen müssen, zu regeln, haben die Bundesländer Corona-Bußgeldkataloge erstellt, die ständig an die jeweilig aktuellen Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus angepasst werden.

Den bei Ihnen in Bayern gültigen Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-480/

Sehr geehrter Herr Schmidt, ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen habe und Ihnen Ihre Sorgen ein Stück weit nehmen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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