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Antwort von Ralf Jäger
SPD
• 11.06.2012

(...) Wie Sie sicher wissen, sind die Länder im Jahr 2005 aus der Tarifgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber ausgeschieden. Der von Ihnen erwähnte Tarifabschluss gilt daher für Bund und Kommunen. Die Länder (zusammengeschlossen in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), ausgenommen sind BE und HE) haben 2006 den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) abgeschlossen, der seither mehrfach fortgeschrieben wurde. (...)

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