Frage an Ralf Jäger von Kanstansin K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Herr Minister Jäger,
in Europa werden offensichtlich Kinder verramscht, wie man anhand dieses Links sehen kann:
Was wollen Sie bzw. Ihre Partei dagegen tun? Auf den HP´s der SPD fand ich zu diesem Thema nichts.
Anfang des Jahres hieß es, dass das Kindergeld z.B. für Rumänen nicht gekappt wird. Siehe diesen Link:
Finden Sie es richtig, dass ggf. deutsches Kindergeldniveau an Rumänen usw. bezahlt wird, selbst dann, wenn deren Kinder nicht in Deutschland leben?
Will Ihre Partei noch mehr Länder in die EU aufnehmen, ggf. auch Serbien, die Türkei oder gar die Ukraine?
Warum setzt sich Ihre Partei m.W. nicht dafür ein, dass die Menschen in den bisherigen EU-Ländern über so große Einschnitte wie eine Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten in die EU abstimmen dürfen?
Man kann nicht davon ausgehen, dass das folgenlos für das Leben vieler Menschen bleiben würde.
Da ich teilweise auch in Estland lebe und arbeite, bekomme ich die zunehmende Skepsis der einfachen Bürger_innen dort hautnah mit.
Warum also lassen Sie nicht die Bürger_innen über den Europakurs abstimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Kanstansin Kavalenka
Sehr geehrter Herr Kavalenka,
Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich Eltern, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Auch wenn die Kinder beispielsweise ihre Ausbildung im Ausland absolvieren, bleibt der Kindergeldanspruch der in Deutschland lebenden Eltern bestehen. Ungeachtet der Tatsache, wo die Kinder sich aufhalten, haben die Eltern gegenüber den Kindern eine Unterhaltspflicht und daher ist es sachgerecht, wenn das Kindergeld an die in Deutschland lebenden Eltern gezahlt wird. Es wäre mit dem in unserer Verfassung verankerten Gleichbehandlungsgebot nicht vereinbar, würde man in Deutschland lebenden Eltern einer bestimmten Nationalität - Sie sprachen in Ihrer Nachricht rumänische Eltern an - den Kindergeldanspruch für ihre im Ausland lebenden Kinder absprechen.
Eine andere Frage ist, ob sich einzelne Personen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Kindergeldleistungen erschleichen. Dem muss man durch bessere Kontrollen vorbeugen und nicht durch Änderung des Leistungssystems. Die Verwaltung des Kindergeldes erfolgt durch Bundesbehörden. Daher hat die Bundesregierung Hinweise der Kommunen über mögliche Unregelmäßigkeiten beim Kindergeldbezug aufgegriffen.
Ende März hat ein von der Bundesregierung eingesetzter Staatssekretärsausschuss des Bundes einen Bericht zu den „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ vorgelegt.
Darin werden u. a. konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, die eine bessere Kontrolle der Kindergeldleistungen ermöglichen sollen. Diese Vorschläge halte ich für sinnvoll, um Missbrauch zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ralf Jäger
i.A. Christiane Kramer